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Submit ReviewSeit diesem Jahr dürfen Netzbetreiber Stromkunden den Verbrauch zeitweilig dimmen, um eine Überlastung zu verhüten. Auf dem Handelsblattkongress diskutierten Experten das Verfahren.
Am 27. November 2023 hat die Bundesnetzagentur zwei Festlegungen zur Netzintegration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen erlassen. Laut §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dürfen Netzbetreiber Stromkunden zeitweilig den Verbrauch reduzieren, um Überlastungen zu vermeiden. Den Betreibern steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, sogenannter Smart Meter, wird im Gegenzug für eine netzdienliche Steuerung eine Netzentgeltreduzierung gewährt. Im Klartext: Wenn ich meine Elektroauto lade, wenn viel Strom im Netz ist, bekomme ich ihn billiger, gleiches gilt für Wärmepumpe oder Wäschetrockner.
Auf dem Stadtwerkekongress des Handelsblatts in Berlin diskutierten Experten von Netzbetreibern, Verbraucherschutz und Bundesnetzagentur die Notwendigkeit dieser Vorgabe und ihre Chancen. Mehr Informationen über den Verbrauch auch auf den Verteilnetzebenen ist in jedem Fall nötig. Mehr Steuermöglichkeiten und freiwillige Anpassungen im Verbrauch können auch Netzausbau reduzieren und so die Kosten der Energiewende geringer ausfallen lassen, waren sich die Diskutanten einig. Dafür aber sollten die Kundinnen und Kunden durch Anreize begeistert werden und nicht durch Vorschriften gezwungen, so das Fazit.
Gesprächspartner:
• Dr. Thomas Engelke, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV)
• Barbie Kornelia Haller, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur
• Thomas Kästner, Geschäftsführer der Stadtwerke Schweinfurt GmbH
• Daniel Puschmann, CEO Verivox
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